Aufgaben und Zweck
Warum gibt es den Elternverein?
Der Elternverein ist die offizielle Vertretung der Elternschaft am Schulstandort Kenyongasse und erfüllt mehrere wichtige Aufgaben:
Interessenvertretung
- Der Elternverein bündelt die Anliegen und Wünsche der Eltern und Kinder aller Schultypen und der Kindergärten und vertritt diese gegenüber der Schule und dem Träger.
Er bietet eine gemeinsame Stimme in schulischen Gremien und trägt dazu bei, dass Eltern aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Unterstützung von Projekten
- Der Elternverein finanziert und organisiert schulische Projekte, die den Unterricht, die Gemeinschaft und das Schulleben bereichern.
- Beispiele: Projektwochen, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, zusätzliche Lernmaterialien oder soziale Hilfen für Familien.
Transparenz und Fairness
- Der Verein sorgt für eine klare und nachvollziehbare Verwendung der Mitgliedsbeiträge und Spenden.
- Alle Eltern können sehen, wofür Mittel eingesetzt werden, und so sicher sein, dass diese direkt den Kindern zugutekommen.
Stärkung der Gemeinschaft
- Der Elternverein schafft Begegnungsräume zwischen Elternhaus und Schule, fördert den Austausch und unterstützt das Miteinander.
- Durch Veranstaltungen, Feste und gemeinsame Initiativen wächst ein starkes Gemeinschaftsgefühl, von dem alle profitieren.
Solidarität und Hilfe
- Der Elternverein ermöglicht auch dort Unterstützung, wo Familien sie gerade dringend brauchen – etwa bei Kosten für Schulveranstaltungen, Projektwochen usw.
- So wird niemand ausgeschlossen und jedes Kind hat die gleichen Chancen, an schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
Kurz gesagt:
Den Elternverein gibt es, damit Eltern ihre Interessen gemeinsam vertreten können, Projekte an der Schule lebendig bleiben, finanzielle Unterstützung fair verteilt wird und Elternhaus und Schule eng zusammenarbeiten – zum Wohle aller Kinder.
Welchen Zweck verfolgt der Verein?
Der Elternverein verfolgt ausschließlich gemeinnützige und nicht auf Gewinn ausgerichtete Ziele. Sein Zweck ist es, das Schulleben aktiv zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Träger zu fördern. Dabei geht es im Kern um folgende zentrale Aufgabenbereiche:
Förderung von Bildung und Erziehung
- Unterstützung von Projekten, die das Lernen und die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder fördern.
- Bereitstellung der finazierung zusätzlicher Materialien, Aktivitäten und Angebote, die über den Pflichtunterricht hinausgehen (z. B. Leseförderung, Workshops, Sprachprojekte, Sport- und Kreativangebote) und das alle Schüler unabhängig von deren Situtaion daran teilnehmen können.
Interessenvertretung
- Wahrnehmung und Vertretung der Anliegen von Eltern und Kindern gegenüber Schule, Lehrkörper, Schulleitung und Träger.
- Mitwirkung in schulischen Gremien (z. B. Schulgemeinschaftsausschuss, Schulforum) im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Finanzielle Unterstützung
- Verwendung der Mitgliedsbeiträge und Spenden ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, insbesondere zur Förderung schulischer Projekte und Aktivitäten.
- Unterstützung von Familien in besonderen Situationen, damit alle Kinder unabhängig von der finanziellen Lage ihrer Eltern an Schulausflügen, Projektwochen und anderen Angeboten teilnehmen können.
Stärkung der Gemeinschaft
- Förderung des Miteinanders von Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie Schulleitung.
- Organisation und Mitgestaltung von Veranstaltungen, die das soziale Leben an der Schule bereichern
Wen vertritt der Elternverein?
Der Elternverein vertritt die gesamte die gesamte Gemeinschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten innerhalb Schulgemeinschaft – von den jüngsten Kindern bis zu den jungen Erwachsenen am Ende ihrer Schullaufbahn.
Im Zentrum stehen die Kinder, deren Bildung, Entwicklung und Teilhabe wir fördern möchten. Wir vertreten wir die Eltern, die als wichtigste Bezugspersonen ihrer Kinder, im engen Austausch und in Zusammenarbeit mit den Pädagoginnen und Pädagogen der BIldungseinrichtung.
Unsere Schulgemeinschaft ist breit aufgestellt und umfasst alle Bildungseinrichtungen und Schulformen des Bildungszentrums Mater Salvatoris:
- die Kindergärten am Standort Kenyongasse (7. Bezirk), in Wien 3 (Heliotower) und Wien 10 (Troststraße)
- die Volksschule (VS)
- die Mittelschule (MS) samt Fachmittelschule
- den Hort, der allen Schulformen offensteht
- die AHS
- die BAfEP (Ausbildung für Elementarpädagogik) sowie die Aufbaulehrgänge
Damit spannt sich der Bogen von der frühkindlichen Elementarpädagogik im Kindergarten über die gesamte schulische Laufbahn bis hin zur gelehrten Elementarpädagogik in der BAfEP. So schließt sich der Kreis: Wer im Bildungscampus im Kindergarten beginnt, kann seine gesamte Bildungslaufbahn bis zur Matura und sogar zur Ausbildung als künftige Pädagogin oder künftiger Pädagoge am gleichen Standort durchlaufen.
Der Elternverein vertritt daher nicht nur einzelne Gruppen, sondern die gesamte Gemeinschaft der Eltern und Erziehungsberechtigten und trägt mit Kommunikation, Unterstützung und Projekten dazu bei, ein lebendiges, solidarisches und förderliches Umfeld für alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Pädagoginnen und Pädagogen zu schaffen.
Was macht der Verein konkret?
Der Elternverein ist keine abstrakte Einrichtung – er wird dort aktiv, wo Schule und Familien direkten Nutzen haben. Dazu zählen zum Beispiel:
Finanzielle Unterstützung
- Zuschüsse zu Projektwochen, Schulausflügen und Sprachwochen
- Mitfinanzierung von Lern- und Spielmaterialien, Musikinstrumenten oder Sportgeräten
- Unterstützung von Familien, damit alle Kinder an Aktivitäten teilnehmen können
Organisation und Mitgestaltung
- Unterstützung bei Schulfesten, Theateraufführungen oder Sportveranstaltungen
- Mitwirkung bei Informationsagenden für Eltern
- Bereitstellung von Kontakten und Ressourcen für Projekte (z. B. externe Referenten)
Vertretung und Mitsprache
- Teilnahme an schulischen Gremien wie Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss
- Gemeinsames Auftreten gegenüber Schulleitung und Träger bei wichtigen Anliegen
- Einbringen von Elternsicht bei neuen Konzepten und Projekten
Transparenz und Verwaltung
- Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und Spenden mit offener Rechnungslegung
- Sicherstellung, dass Gelder immer direkt den Kindern und der Schulgemeinschaft zugutekommen
Kurz gesagt:
Der Elternverein organisiert, finanziert, vertritt und verbindet – immer mit dem Ziel, das Schulleben lebendiger zu machen und allen Kindern gleiche Chancen zu geben.
Was darf der Elternverein nicht?
Der Verein darf
- keine schulbehördlichen Aufgaben
- keine Kompetenzen der Schulleitung
- keine parteipolitischen Angelegenheiten
- keine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung
übernehmen.
Wie ist der Verein erreichbar?
- E-Mail: elternverein@kenyon.at
- Adresse: Kenyongasse 4–12, 1070 Wien (Individuelle Vor-Ort-Termine nur nach besonderer Vereinbarung)
Ist der Elternverein eine rechtliche Vertretung für Eltern / Erziehungsberechtigte oder Schüler?
Nein. Der Elternverein ist keine Rechtsvertretung und darf keine Rechtsberatung erteilen.
Er kann lediglich auf Probleme hinweisen, die Anliegen von Eltern gegenüber der Schule ansprechen, beratend tätig werden und bei Bedarf ein klärendes Gespräch mit dem Lehrkörper, den Leitungen oder dem Träger anregen sowie als vermittelnde Instanz wirken.
Dies setzt voraus, dass zuvor keine direkte Einigung zwischen den Eltern und dem Lehrkörper erzielt wurde, dass ein größerer Kreis von Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen ist oder dass der Fall Auswirkungen über den Einzelfall hinaus auf die Gemeinschaft hat.
Weiters müssen gesicherte und dokumentierbare Fakten vorliegen – nicht bloße subjektive Wahrnehmungen oder Empfindungen.
Einzelbeurteilungen von Personen sind dabei keinesfalls Teil der Betrachtung.
Mein Kind / Ich fühle mich von einer Lehrperson oder der Schule ungerecht behandelt – kann der Elternverein mir helfen?
Der erste Schritt ist stets der Dienstweg:
Ein Elternteil, Erziehungsberechtigter oder eigenberechtigter Schüler bzw. eigenberechtigte Schülerin muss zunächst direkt das Gespräch mit der betroffenen Lehrperson suchen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, kann man sich an die jeweilige Direktion wenden. Dieser Weg ist einzuhalten, andernfalls wird man meist zurückverwiesen.
Einzelbeurteilungen einzelner Personen sind dabei keinesfalls Teil der Betrachtung des Elternvereins!
Wenn auch nach dem Gespräch mit den Direktionen bzw. Leitungen die Problematiken weiterhin über einen längeren Zeitraum hinweg bestehen oder wiederholt Situationen als ungerecht empfunden werden, kann der Elternverein um Beratung ersucht werden. Dies setzt voraus,
- dass zuvor keine direkte Einigung zwischen Eltern und Lehrkörper erzielt wurde,
- dass ein größerer Kreis von Schülerinnen und Schülern, Eltern oder Erziehungsberechtigten betroffen ist oder dass der Fall Auswirkungen über den Einzelfall hinaus auf die Gemeinschaft hat,
- und dass gesicherte, dokumentierbare Fakten vorliegen – nicht bloße subjektive Wahrnehmungen oder Empfindungen.
Der Elternverein kann – sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind – ein klärendes Gespräch mit dem Lehrkörper, den Leitungen oder dem Träger anregen oder an einem vermittelnden Austausch teilnehmen, wobei bei letzderem auch die Zustimmung der betreffenden Vertreterin oder Vertreter der Bildungseinrichtung zu dieser Teilnahme vorliegen muss.
Weiters müssen ausreichend Informationen vorliegen, die Gegenseite ihre Darstellung einbringen können und sich abzeichnen, dass ein Verschulden oder Missstand vorliegt. In allen anderen Fällen beschränkt sich der Elternverein darauf, beratend zu wirken und Eltern an die zuständigen Stellen zu verweisen.
Die rechtliche und organisatorische Beurteilung einer Situation muss stets auf neutralen und überprüfbaren Fakten beruhen. Ein rein subjektives Empfinden von „Gerechtigkeit“ kann hierfür nicht Grundlage sein.
Darum ist es wichtig, dass sowohl die betroffene Familie als auch die Gegenseite ihre Sichtweisen darlegen und dokumentieren. Nur so kann eine sachliche und faire Klärung erfolgen, bei der Emotionen und Einzelschicksale nicht das Gesamtbild verzerren.
Vereinsname / Zentralregisternummer ZVR / Vereinssitz
- Name: Elternverein der Lehranstalten MATER SALVATORIS
- ZVR-Nummer: 514 128 358
- Vereinssitz: Kenyongasse 4-12, A-1070 Wien
Bankverbindung

Bitte für die Einzahlung verwenden:
Empfänger: Elternverein der Lehranstalten MATER SALVATORIS
(Empfängeralias: Elternverein Kenyongasse)
IBAN: AT47 2011 1000 0282 9487
BIC: GIBAATWWXXX
Bitte Empfängernamen in bestehenden Vorlagen prüfen und ggf. anpassen, da sonst auch mit EPC-QR eine Fehlermeldung bei der Empfängerüberprüfung auftreten kann.
Sollte sich der Empfängername in der Bank-App nicht vollständig eingeben lassen, verwenden Sie bitte die Webversion der Banksoftware.
Vereinsorgane, Struktur, Sitzungen und die einzelnen Funktionen
Welche Organe gibt es im Verein?
- Generalversammlung
- Elternbeirat
- Rechnungsprüfer:innen
- Schiedsgericht (Vereinsintern)
Wer vertritt den Verein nach außen?
Die Obfrau/der Obmann vertritt den Verein nach außen mit Unterstützung von der Schriftführerin/dem Schriftführer oder der Kassierin/dem Kassier.
Wer gehört zum Elternbeirat?
Obfrau/Obmann, Kassierin/Kassier, Schriftführerin/Schriftführer (ggf. mit Stellvertretung) sowie bis zu zwölf weitere Beirätinnen / Beiräte.
Die Auswahl erfolgt so, dass möglichst alle Schul- und Ausbildungszweige vertreten sind.
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Welche Vereinsfunktionen bilden den Vorstand des Elternvereins?
Der Vorstand besteht aus:
- der Obfrau/dem Obmann
- den Schriftführerinnen/Schriftführern
- den Kassierinnen/Kassieren
Wann findet die Generalversammlung statt?
Einmal jährlich, zwischen Schuljahresbeginn und Jahresende, mit mindestens 14 Tagen Vorankündigung. Zusätzlich können außerordentliche Generalversammlungen einberufen werden. Alle Elternteile, deren Kinder die Schule besuchen, dürfen an der Generalversammlung teilnehmen. Anliegen können schriftlich unter elternverein@kenyon.at bis eine Woche vor dem Termin eingebracht werden.
Wie oft tagt der Elternbeirat?
- Vier Sitzungen pro Schuljahr, zusammen mit den Direktionen und Leitungen aller Schultypen, Verwaltungsdirektion und dem geistlichen Träger des Hauses.
- Themen: Begrüßung, Protokolle, Berichte aus den Schulen, Finanzen, Anträge, Mittelvergabe
- Anträge können während der Sitzung oder vorab schriftlich unter elternverein@kenyon.at eingebracht werden.
Kann ich auch online an Sitzungen teilnehmen?
Die Form jeder Sitzung – ob sie als Präsenzsitzung oder als Online-Sitzung abgehalten wird – wird im Vorfeld von den Obfrauen/Obmännern gemeinsam mit den Schriftführer:innen festgelegt. Dabei werden Inhalt, Zweck und organisatorische Rahmenbedingungen der jeweiligen Sitzung berücksichtigt.
Eine gleichzeitige hybride Durchführung (Präsenz + Online) ist aufgrund der technischen und räumlichen Voraussetzungen nur in ausgewählten Einzelfällen möglich. Ob ein hybrides Format angeboten wird, wird daher jeweils gesondert geprüft und im Einzelfall entschieden.
Was macht die Obfrau / der Obmann?
Die Obfrau / der Obmann vertritt den Elternverein nach außen
- Steht in derVerantwortung für die Einhaltung der Statuten und Beschlüsse
- Leitung der Generalversammlung und der Beiratssitzungen
2. Welche Verantwortung trägt die Obfrau / der Obmann ich bei der Mittelvergabe?
- Die Obfrau/der Obmann genehmigt Auszahlungen gemeinsam mit der Kassierin/dem Kassier (Vier-Augen-Prinzip).
3. Wer unterstützt die Obfrau / der Obmann bei meiner Arbeit?
- Der restliche Vorstand (Schriftführerinnen/Schriftführer, Kassierinnen/Kassiere)
- Die Beirätinnen/Beiräte für Organisation und Projekte
- Die Rechnungsprüfer:innen zur finanziellen Kontrolle
4. Wie lange dauert dieFunktionsperiode?
- Die Obfrau/der Obmann wird von der Generalversammlung gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
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Was machen Schriftführerinnen und Schriftführer?
1. Welche Hauptaufgaben haben Schriftführerinnen/Schriftführer?
- Protokollführung bei allen Sitzungen des Elternbeirats und der Generalversammlung
- Mitverantwortung für den Schriftverkehr des Vereins
- Verwaltung und Ablage der Vereinsunterlagen
2. Wer erstellt die Einladung zu Sitzungen?
- Die Einladung erfolgt durch die Schriftführerin/dem Schriftführer , organisatorisch unterstützt von der Obfrau/den Obmann.
3. Wer unterschreibt das Protokoll?
- Das Protokoll wird von der Schriftführerin/dem Schriftführer erstellt und anschließend von der Obfrau/dem Obmann freigegeben.
4. Welche Rolle haben Schriftführerinnen/Schriftführer bei der Form der Sitzungen?
- Gemeinsam mit der Obfrau/dem Obmann entscheiden sie, ob eine Sitzung in Präsenz, hybrid oder virtuell stattfindet.
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Was machen die Kassiererinnen und die Kassierer?
1. Welche Aufgaben haben Kassiererinnen/Kassierer?
- Verwaltung der Finanzen des Elternvereins
- Führung der Kasse und der Bankkonten
- Erstellung von Zahlungsanweisungen gemeinsam mit der Obfrau/dem Obmann
- Vorbereitung des Finanzberichts für den Elternbeirat und die Generalversammlung
2. Wer kontrolliert die Arbeit der Kassiererinnen/Kassierer?
- Die Rechnungsprüfer:innen kontrollieren mindestens einmal jährlich die Kassa und die Finanzunterlagen.
3. Müssen Berichte regelmäßig abgegeben werden?
- Ein Kassenbericht ist bei jeder Sitzung des Elternbeirats sowie bei der Generalversammlung vorzulegen.
4. Wer darf Zahlungen anweisen?
- Zahlungen erfolgen mit Unterschrift der Kassiererin/des Kassiers und der Obfrau/des Obmanns (Vier-Augen-Prinzip).
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Was machen Beirätinnen und Beiräte?
1. Welche Rolle haben Beirätinnen/Beiräte?
- Unterstützung des Vorstandes bei Organisation, Kommunikation und Veranstaltungen
- Vertretung bestimmter Schul- oder Ausbildungszweige im Elternbeirat
- Einbringen von Anliegen der Eltern in den Verein
2. Wie werden Beirätinnen/Beiräte bestellt?
- Die Generalversammlung wählt bis zu neun Beirätinnen/Beiräte. Ziel ist es, alle Schulformen (Kindergarten, VS, MS, AHS, BAfEP) angemessen abzudecken.
3. Haben Beirätinnen/Beiräte Stimmrecht im Elternbeirat?
- Ja, Beirätinnen/Beiräte haben volles Stimmrecht bei Sitzungen.
4. Welche Verpflichtungen bestehen?
- Nach Möglichkeit Teilnahme an den Sitzungen (viermal pro Schuljahr)
- Aktive Mitarbeit bei Projekten, Veranstaltungen und Förderungen
- Weiterleitung wichtiger Informationen an Eltern aus dem eigenen Bereich
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Was machen Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer?
1. Welche Aufgaben haben Rechnungsprüfer:innen?
- Prüfung der gesamten Gebarung des Elternvereins
- Kontrolle der Kassa, Bankkonten und Finanzunterlagen
- Erstellung eines Prüfberichts für die Generalversammlung
2. Wie oft wird geprüft?
- Mindestens einmal jährlich, in der Regel vor der Generalversammlung.
3. Wem wird der Prüfbericht vorgelegt?
- Der Prüfbericht wird der Generalversammlung präsentiert.
4. Welche Befugnisse haben Rechnungsprüfer:innen?
- Rechnungsprüfer:innen haben jederzeit das Recht, Einsicht in alle Finanzunterlagen zu nehmen, um eine ordnungsgemäße Gebarung sicherzustellen.
Rechnungsprüfer dürfen im Verein keine andere Funktion haben.
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Wie stehen Elternvertreterinnen und Elternvertreter in Verbindung mit dem Elternverein?
1. Welche Rolle haben Elternvertreter:innen?
Vertretung der Interessen der Eltern im Sinne des §63 SchuG im allgemeinen und direkt und indirekt in den schulischen Gremien (Schulforum, Schulgemeinschaftsausschuss)
Schnittstelle zwischen Elternschaft, Lehrkörper und Schulleitung
Weitergabe wichtiger Informationen an die Eltern oder von den Eltern an die jeweiligen Klassenpädagogen.
2. Wie werden Elternvertreter:innen gewählt?
Elternvertreter:innen werden in der ersten Klassenversammlung des Schuljahres aus der Elternschaft der Schüler:innen jeder Klasse gewählt. Jede Klasse muss mit einem/r Elternvertreter:in und einem/r Stellvertreter:in vertreten sein. Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte mehrere Kinder in unterschiedlichen Klassen haben (sogenannte "Geschwisterkinder"), können sie auch die Elternvertretung in mehreren Klassen übernehmen.
3. Haben Elternvertreter:innen eine Verbindung zum Elternverein?
- Ja. Elternvertreter:innen können Anliegen, direkt an den Elternverein weiterleiten.
4. Welche Unterstützung bietet der Elternverein Elternvertreter:innen?
- Beratung bei organisatorischen oder rechtlichen Fragen
- Möglichkeit, Anträge für Förderungen einzubringen
- Unterstützung bei der Kommunikation mit der Direktion und bei Projekten
Was ist mit den Eltern?
1. Warum gibt es den Elternverein?
- Der Elternverein vertritt die gemeinsamen Interessen der Eltern und Kinder gegenüber Schule und Träger. Er unterstützt schulische Projekte, sorgt für Transparenz bei der Mittelverwendung und stärkt das Miteinander von Elternhaus und Schule.
2. Welche Vorteile haben Eltern durch den Elternverein?
- Mitbestimmung: Eltern haben eine Stimme und können so über wichtige Themen wie Mitgliedsbeitrag, Projekte oder Förderungen mitentscheiden.
- Förderungen: Eltern können über ein anonymes Online-Tool Förderungen beantragen, die von der Direktion genehmigt werden. So können Kinder oder Gruppen projektbezogen unbürokratisch unterstützt werden.
- Veranstaltungen: Der Elternverein organisiert oder unterstützt Vorträge, Informationsabende, Schulfeste und andere Aktivitäten.
- Transparenz: Alle Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsoring) und Ausgaben (Förderungen, Projekte) werden offen gelegt.
3. Wie können Eltern Förderungen beantragen?
- Förderanträge werden anonym über foerderung.evkenyon.at gestellt.
- Die Direktion prüft und entscheidet über Höhe und Genehmigung.
- Die Auszahlung erfolgt über den Sozialfonds des Elternvereins an die Schule.
- Der Elternverein kennt nur die Gesamtsumme, nicht die Namen → Anonymität ist gesichert.
So kann projektbezogen unbürokratisch unterstützt werden.
4. Wie können Eltern den Elternverein unterstützen?
- Durch den jährlichen Mitgliedsbeitrag
- Durch Spenden, die direkt in die Sozialfonds oder konkrete Projekte fließen
- Durch aktive Teilnahme an Veranstaltungen und Projekten
- Durch die Übernahme einer Funktion (z. B.: Beirat, Rechnungsprüfung, Elternvertretung) -> siehe auch Vereinsfunktionen
- Durch Feedback und Einbringen von Ideen – persönlich, per E-Mail oder über Elternvertreter:innen
5. Wie werden Eltern über Aktivitäten informiert?
- E-Mail: Bei Anmeldung für die Informationen
Website: evkenyon.at
Beiratssitzungen Berichte und Updates auch für Mitglieder des Elternvereins offen
Aushänge und Mitteilungen, siehe oben
6. Wie können Eltern Anliegen einbringen?
- Direkt bei der Generalversammlung (schriftlich bis eine Woche vorher an elternverein@kenyon.at)
- Bei den vier Beiratssitzungen pro Schuljahr (auch spontan vor Ort oder vorab schriftlich)
- Über die Elternvertreter:innen, die Anliegen gesammelt weitergeben
- Jederzeit per E-Mail an den Vorstand
7. Welche Mitspracherechte haben Eltern?
- In der Generalversammlung: volle Beratungs- und Stimmrechte für Eltern als Mitglieder
- In Beiratssitzungen: Teilnahme für alle Mitglieder möglich, Stimmrecht aber nur für ordentliche Mitglieder
- Über Elternvertreter:innen im Schulforum/Schulgemeinschaftsausschuss: Mitsprache bei schulischen Themen (z. B. Hausordnung, Schulveranstaltungen, Projekte)
8. Was passiert mit den Mitgliedsbeiträgen der Eltern?
- Sie fließen in verschiedene Sozialfonds im Sinne der Gemeinnützigkeit innerhalb der gesamten Schule und werden für projektbezogene oder gemeinschaftliche Förderungen sowie für Ausstattung verwendet.
- Transparente Berichterstattung erfolgt durch Kassierin/Kassier und Rechnungsprüfer:innen.
- Keine Verwendung für Schulgeld oder individuelle Einzelzahlungen.
- Der Elternverein verdient nichts daran – jeder Euro wird buchhalterisch erfasst und kommt direkt der Schule bzw. den Schüler:innen zugute.
9. Wie können Eltern sich aktiv einbringen?
- Teilnahme an der Generalversammlung
- Mitarbeit bei Schulfesten, Veranstaltungen oder Projekten
- Übernahme von Aufgaben im Vorstand oder Beirat
- Unterstützung bei Kommunikation und Netzwerken (z. B. Sponsoring, Kontakte, Öffentlichkeitsarbeit)
Was ist der Unterschied zwischen der Elternvertretung und dem Elternverein?
Elternvertretung:
- Gesetzlich verankert in der Schulpartnerschaft (§§ 61–70 SchuG).
- Elternvertreter:innen werden auf Klassenebene gewählt.
- Aufgaben: Vertretung der Interessen der Klasse in Klassenforen, Schulforen (VS, MS) oder im Schulgemeinschaftsausschuss (AHS, BMHS).
- Zuständig für schulische Themen wie Hausordnung, Schulveranstaltungen, Unterrichtsorganisation, Projekte.
Elternverein:
- Ein eigener, rechtlich selbstständiger Verein mit Statuten (ZVR-Nummer, Vereinsorgane).
- Vertritt die Elternschaft als Gemeinschaft gegenüber Direktion und Träger.
- Verwaltet Mitgliedsbeiträge, Sozialfonds und Spenden.
- Zuständig für Förderungen, Finanzierungen, Ausstattung und übergreifende Projekte.
Kurz gesagt:
- Die Elternvertretung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes schulisches Gremium.
- Der Elternverein ist ein freiwilliger, unabhängiger Verein, der die Schule unterstützt und Förderungen abwickelt.
Mitgliedschaft und Beiträge
Wie werde ich Mitglied?
- Eine ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags
- Außerordentliche Mitglieder werden vom Elternbeirat aufgenommen
Wer kann Mitglied werden?
- Ordentliche Mitglieder: Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Schüler:innen (eine Stimme pro Familie)
- Außerordentliche Mitglieder: Personen, die den Verein unterstützen wollen
- Ehrenmitglieder: durch Beschluss der Generalversammlung
Welche Rechte haben Mitglieder?
- Teilnahme an allen Veranstaltungen
- Ordentliche Mitglieder: Beratung- und Stimmrecht
- Außerordentliche Mitglieder: nur Beratungsrecht
Welche Pflichten haben Mitglieder?
- Förderung des Vereinszwecks
- Wahrung von Interesse und Ansehen der Lehranstalten
- Pünktliche Bezahlung des Mitgliedsbeitrags
Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Beitragshöhe wird jährlich von der Generalversammlung festgesetzt. Anschließend wird ein Schreiben an die Mitglieder ausgesendet, worin die Zahlung und Höhe des Mitgliedsbeitrages angeführt ist.
Für das Schuljahr 2025/26 beträgt der Mitgliedsbeitrag wieder unverändert €30,00.-
Bankverbindung
Empfänger: Elternverein der Lehranstalten MATER SALVATORIS
(Empfängeralias: Elternverein Kenyongasse)
IBAN: AT47 2011 1000 0282 9487
BIC: GIBAATWWXXX
Bitte Empfängernamen in bestehenden Vorlagen prüfen und ggf. anpassen, da sonst auch mit EPC-QR eine Fehlermeldung bei der Empfängerüberprüfung auftreten kann.
Sollte sich der Empfängername in der Bank-App nicht vollständig eingeben lassen, verwenden Sie bitte die Webversion der Banksoftware.
Was passiert mit meinen Mitgliedsbeiträgen?
Sie fließen in verschiedene Schul- und Sozialfonds im Sinne der Gemeinnützigkeit innerhalb der gesamten Schule und werden für projektbezogene oder gemeinschaftliche Förderungen sowie für Ausstattung verwendet.
- Transparente Berichterstattung erfolgt durch Kassierin/Kassier und Rechnungsprüfer:innen.
- Keine Verwendung für Schulgeld oder individuelle Einzelzahlungen.
- Der Elternverein oder die Funktionäre verdienen nichts daran – jeder Euro wird buchhalterisch erfasst, geprüft und kommt direkt der Schulaustattung bzw. den Schüler:innen zugute. Wir unterliegen den Prinzipien der Gemeinützigkeit, worin dieses festgeschrieben ist.
Siehe auch die FAQ "Warum kann manches nicht gefördert werden?".
Welche Vorteile entstehen durch den Mitgliedsbeitrag?
- Finanzielle Basis für Schul- und Sozialfonds
- Solidarität: alle Kinder - damit auch das eigene Kind - profitieren
- Zusätzliche Projekte und Vielfalt an Angeboten
- Kontinuität für Projekte
- Schnelle Hilfe bei unerwarteten Kosten
- Signal der Wertschätzung für die Schule
- Stärkung des Images nach außen
Kann ich den Elternverein auch durch eine Spende unterstützen?

Ja, Spenden sind jederzeit möglich und beim Elternverein immer sehr willkommen.
Sie helfen uns, neben den Mitgliedsbeiträgen, wichtige Projekte für die gesamte Schulgemeinschaft umzusetzen – von der Unterstützung bei Projektwochen und Ausflügen bis hin zu besonderen schulischen Veranstaltungen.
Dabei gilt:
Spenden sind freiwillig und können unabhängig vom Mitgliedsbeitrag geleistet werden.
Bereits bei der Überweisung des Mitgliedsbeitrags besteht die Möglichkeit, diesen freiwillig zu erhöhen und so eine Spende zu leisten.
Auch dezidierte Spenden sind jederzeit möglich. Bitte führen Sie im Verwendungszweck ausdrücklich „Spende“ an.
Vereinskonto:
IBAN: AT47 2011 1000 0282 9487
BIC: GIBAATWWXXX
Gemäß den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit werden alle Mittel ausschließlich für Zwecke der Schulgemeinschaft verwendet. Eine individuelle Förderung einzelner Personen erfolgt nicht, sondern immer nur gemeinschaftlich und projektbezogen wie z.B. bei Projektwochen.
Förderungen werden anonym abgewickelt – wir erfahren lediglich, welcher Betrag aus dem Sozialfonds für eine Maßnahme zur Verfügung gestellt wird, nicht aber, wer konkret unterstützt wird.
Darüber hinaus gibt es nicht nur die Möglichkeit, uns finanziell zu unterstützen: Auch durch aktive Mitarbeit im Verein können Sie einen wertvollen Beitrag leisten. Näheres dazu finden Sie unter Vereinsfunktionen oder in den FAQ der einzenen Rollen.
Warum soll ich zusätzlich zum Schulgeld auch noch den Mitgliedsbeitrag bezahlen – und vielleicht sogar spenden oder mich engagieren?
- Das Schulgeld deckt die pädagogische Grundversorgung ab.
- Der Mitgliedsbeitrag ermöglicht zusätzliche Projekte, Förderungen und Anschaffungen.
- Solidarität: Unterstützung für Familien in schwieriger Lage – jede Familie kann einmal selbst betroffen sein.
- Mehrwert: Alle Beiträge fließen direkt in Schule und Schüler:innen, nicht in Verwaltung oder Gewinn.
- Engagement: Persönliches Mithelfen stärkt die Gemeinschaft, schafft Vorbilder und macht Schule zu einem Lebensraum.
- Transparenz: Jeder Euro wird buchhalterisch erfasst und offengelegt.
Förderungen
Wie läuft eine Förderung ab?
- Antragstellung erfolgt über ein anonymes Tool unter foerderung.evkenyon.at
- Festlegung und Genehmigung der Höhe durch die Direktion
- Auszahlung über den Sozialfonds des Elternvereins an die Schule
- Der Elternverein kennt nur den Gesamtbetrag, nicht die Namen → Die Anonymität bleibt gewart.
Was wird gefördert?
Der Elternverein Kenyongasse unterstützt Projekte und Initiativen, die das Schulleben bereichern und allen Kindern zugutekommen. Ziel ist es, Bildung, Gemeinschaft und Chancengleichheit aktiv zu fördern.
Unterstützung von Projekten
Der Elternverein finanziert und organisiert schulische und außerschulische Projekte, die den Unterricht, das Miteinander und die Kreativität fördern.
Beispiele: Projektwochen, Sportveranstaltungen, Theateraufführungen, Lern- und Spielmaterialien, Ausstattungen für Räume, kulturelle oder soziale Aktivitäten.
Solidarität und Hilfe
Der Elternverein hilft gemeinschaftlich-projektorientiert dort, wo Familien finanzielle Unterstützung brauchen – etwa bei Kosten für Projektwochen, Ausflüge oder Schulveranstaltungen.
So wird sichergestellt, dass kein Kind ausgeschlossen wird und alle die gleichen Chancen haben, am Schulleben teilzunehmen.
Was wird nicht gefördert?
- Kindergarten- oder Schulgeld
- Pflichtbeiträge für Klassen oder Gruppen
- Individuelle Förderungen, die nicht projekt- oder gemeinschaftsbezogen sind.
Warum kann manches nicht gefördert werden?
Ein gemeinnütziger Verein – wie es der Elternverein Kenyongasse ist - muss nach dem Vereinsgesetz, dem Steuerrecht und seinen Statuten, folgende Regeln einhalten:
Der Verein darf ausschließlich und unmittelbar die im Gesetz definierten Zwecke fördern, die Selbstlosigkeit muss gewahrt bleiben (keine Gewinnausschüttungen an Mitglieder) und alle Einnahmen müssen wieder für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.
Eine Satzung, die diese Regeln beachtet, ist unerlässlich und wird vom Finanzamt geprüft, das den gemeinnützigen Status anerkennt.
Die wichtigsten Regeln für einen gemeinnützigen Verein:
- Zweckbindung: Der Verein muss einen selbstlosen, gemeinnützigen oder mildtätigen Zweck ggem. § 35 BAO verfolgen, der die Allgemeinheit auf geistigem, kulturellem, sittlichem oder materiellem Gebiet fördert.
- Selbstlosigkeit: Die Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks muss selbstlos sein. Das bedeutet, ein gemeinnütziger Verein darf keine Gewinne ausschütten oder Mitglieder unangemessen begünstigen.
- Ausschließlichkeit: Der Verein darf nicht neben der Förderung gemeinnütziger Zwecke auch andere, nicht gemeinnützige Ziele verfolgen.
- Unmittelbarkeit: Die Zwecke müssen unmittelbar und nicht nur mittelbar gefördert werden.
- Verwendung der Mittel: Alle Einnahmen, die der Verein erzielt, müssen ausschließlich und zeitnah zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden.
- Satzung: Die Satzung (Vereinsstatuten) muss die Regeln und den gemeinnützigen Zweck klar und detailliert enthalten.
- Geschäftsführung: Die tatsächliche Geschäftsführung muss stets der Satzung entsprechen.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung:
- Wenn ein Verein diese Regeln nicht einhält, kann das Finanzamt den Status der Gemeinnützigkeit entziehen, d.h. wir würden steuerliche Vergünstigungen und vor allem die Ausnahmen verlieren und unsere Einnahmen, welche zu 100% an die Schulgemeinschaft zurückfliesen, würden zu einem erheblichen Teil abgeführt werden müssen.
- Ebenso würden Gewinne, die nicht für den Zweck verwendet werden, zu Körperschafts- und Gewerbesteuerpflichten führen.
Ich möchte einen Maturaball durchführen, was muss ich tun?
1. Wer organisiert den Maturaball?
Das Ballkomitee ist Veranstalter und trägt die rechtliche Verantwortung. Mindestens eine volljährige Person muss Teil des Komitees sein.
2. Welche Rolle hat der Elternverein?
Der Elternverein kann unterstützen – organisatorisch, finanziell oder durch treuhänderische Abwicklung von Sponsorengeldern. Dafür braucht es aber einen Vorstandsbeschluss und klare Unterlagen (Budget, Verträge, Kostenplan).
3. Haftung und rechtlicher Rahmen
Das Ballkomitee gilt als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR). Alle Mitglieder haften solidarisch mit ihrem Privatvermögen. Der Elternverein übernimmt Haftung oder Bürgschaften nur bei formeller Beschlussfassung unter der Einhaltung der BAO §35 ("Gemeinützigkeit"). Siehe hiefür auch die FAQ "Warum kann manches nicht gefördert werden?".
4. Wofür kann es Unterstützung geben?
- Zuschüsse für Ausstattung oder Infrastruktur
- Unterstützung bei Abwicklung
- Beratung bei Verträgen und Organisation.
Wichtig: Der Elternverein ist nicht Veranstalter, sondern kann nur unterstützen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind -> siehe Merkblatt Maturaballunterstützung
Engagement & Vorteile - Warum sollte ich mich engagieren?
Was habe ich persönlich davon, wenn ich mich engagiere?
- Netzwerk mit Eltern, Lehrer:innen, Direktion
- Kompetenzen in Organisation, Kommunikation, Budgetarbeit
- Einfluss auf Projekte und Entscheidungen
- Anerkennung in der Schulgemeinschaft
- Freude und Sinnstiftung durch sichtbare Ergebnisse
Welche Vorteile hat mein Kind, wenn ich mich engagiere?
- Vorbildwirkung: Kinder lernen Verantwortung und Solidarität
- Mehr Chancen durch Projekte (Kultur, Sport, Soziales)
- Gemeinschaftsgefühl stärkt Motivation und Lernklima
- Bessere Ausstattung und zusätzliche Angebote
Welche Vorteile ergeben sich für die Kinder der Schulgemeinschaft und damit auch mein Kind?
- Ermöglichung und schnellere Umsetzung von Projekten
- Unbürokratische Förderung bei Klassen- oder Gruppenprojekten
- Mehr Beteiligung an schulischen Initiativen
Gibt es auch indirekte oder langfristige Vorteile für mich?
- Engagement als Stärkung sozialer Kompetenz
- Stärkung von Kommunikations- und Organisationsfähigkeiten
- Zugehörigkeit und Anerkennung in der Schulgemeinschaft
- Frühzeitiger Einblick in Abläufe und Entscheidungen
Wie profitiert die Schulgemeinschaft von Engagement einzelner Eltern?
- Einbringung von Know-how und beruflichen Kompetenzen
- Sponsoring und Netzwerke aus dem Umfeld der Eltern
- Stärkung der Gemeinschaft durch gemeinsame Projekte
- Positive Außenwirkung für die Schule
all dies führt indirekt auch wieder zu persönlichen positiven Ergebnissen!
Gibt es auch langfristige Vorteile für die Schulgemeinschaft?
- Nachhaltige Verbesserungen bei Infrastruktur und Projekten
- Vorbildwirkung für nachfolgende Elternjahrgänge
- Stärkere Resilienz bei Krisen oder Engpässen
- Mehr Attraktivität der Schule für neue Familien
Impressum
Elternverein der Lehranstalten MATER SALVATORIS
Kenyongasse 4-12, A-1070 Wien
Obmann: Paul Fleissner
@: elternverein@kenyon.at / ZVR514128358
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