
SFK-FAQ
Warum sollte eine externe Sicherheitsfachkraft beauftragt werden?
Unternehmen in Österreich sind verpflichtet, die Vorgaben des Arbeitnehmer:innenschutzes einzuhalten und eine geeignete sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob diese Aufgaben durch eine interne Sicherheitsfachkraft oder durch eine externe Sicherheitsfachkraft wahrgenommen werden sollen.
Beide Modelle erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Welche Lösung die sinnvollere ist, hängt unter anderem von Unternehmensgröße, Branche, Gefährdungspotenzial, vorhandenen Ressourcen und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab.
Externe Sicherheitsfachkräfte bringen häufig den Vorteil mit sich, dass sie Erfahrungen aus unterschiedlichen Betrieben und Branchen einbringen, flexibel eingesetzt werden können und keine dauerhaften personellen Ressourcen im Unternehmen binden. Gleichzeitig profitieren Unternehmen von einem unabhängigen Blick auf bestehende Abläufe sowie von aktuellem Fachwissen zu gesetzlichen Anforderungen und bewährten Lösungen aus der Praxis.
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verfügen häufig nicht über ausreichend interne Kapazitäten, um eine Sicherheitsfachkraft dauerhaft zu beschäftigen. In diesen Fällen kann die Beauftragung einer externen Sicherheitsfachkraft eine wirtschaftliche und zugleich fachlich fundierte Lösung darstellen.
Letztlich sollte jedes Unternehmen die für seine Anforderungen passende Betreuungsform wählen. Entscheidend ist, dass die sicherheitstechnische Betreuung fachkundig erfolgt, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und der Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag wirksam unterstützt wird.
Rechtliche Aspekte in Österreich
Rechtliche Grundlage

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft (§§ 73 f. ASchG). Dies kann durch eine interne oder externe Sicherheitsfachkraft oder ein sicherheitstechnisches Zentrum erfolgen. Ebenso ist bei sehr kleinen Firmen ein Unternehmermodell möglich.
Sowohl interne als auch externe Sicherheitsfachkräfte müssen die fachlichen Voraussetzungen des § 74 ASchG erfüllen. Externe Sicherheitsfachkräfte benötigen zusätzlich eine entsprechende Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung.
Einsatz je nach Betriebsgröße

Die Größe eines Unternehmens ist grundsätzlich nicht entscheidend. Ich unterstütze sowohl Klein- und Mittelbetriebe als auch größere Unternehmen.
Je nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungspotenzial kommen unterschiedliche Betreuungsmodelle in Betracht – von einer einmaligen Beratung oder der Unterstützung bei einem konkreten Projekt bis hin zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Der erforderliche Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie den tatsächlichen betrieblichen Risiken und Anforderungen.
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welches Betreuungsmodell und welcher Leistungsumfang für Ihren Betrieb sinnvoll und gesetzlich erforderlich sind.
Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit

Sicherheitsfachkräfte sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde gemäß § 73 Abs. 3 ASchG weisungsfrei. Dies gilt sowohl für interne als auch für externe Sicherheitsfachkräfte und gewährleistet eine unabhängige sicherheitstechnische Beurteilung.
Externe Sicherheitsfachkräfte sind zudem nicht in betriebliche Hierarchien eingebunden und bringen häufig Erfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen und Branchen mit.
Das ASchG sieht interne und externe Sicherheitsfachkräfte als gleichwertige Betreuungsformen vor. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und den betrieblichen Rahmenbedingungen ab.
Welche Aufgaben übernimmt eine externe Sicherheitsfachkraft?
Der Aufgabenbereich einer externen Sicherheitsfachkraft umfasst unter anderem die Arbeitsplatzevaluierung, die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten, die Unterstützung bei der Erstellung gesetzlich erforderlicher Dokumentationen, Betriebsbegehungen, Sicherheitsunterweisungen sowie die Mitwirkung bei der Planung geeigneter Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus unterstützen wir bei Behördenkontakten sowie bei der Analyse von Arbeitsunfällen und der Ableitung geeigneter Präventionsmaßnahmen.
Bietet PFTC auch Ingenieur-, Sachverständigenleistungen oder fachliche Rechtsberatung an?

Nein.
PFTC erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich im Rahmen der jeweils bestehenden gesetzlichen Befugnisse und Gewerbeberechtigungen. Wir legen großen Wert auf eine klare Abgrenzung unserer Tätigkeitsbereiche und eine rechtskonforme Leistungserbringung.
Leistungen, die ausschließlich anderen reglementierten Berufen oder Gewerben – beispielsweise Ingenieurbüros (Beratende Ingenieure), Ziviltechnikern oder gerichtlich beeideten Sachverständigen – vorbehalten sind, werden von uns nicht angeboten. Sofern im Einzelfall weitergehende Planungs-, Berechnungs-, Gutachter- oder Sachverständigenleistungen erforderlich sind, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit entsprechend befugten Fachpersonen.
Betreuung im betrieblichen Alltag
Übernehmen Sie auch regelmäßige Betriebsbegehungen?

Übernehmen Sie auch regelmäßige Betriebsbegehungen?
Sowohl interne als auch externe Sicherheitsfachkräfte müssen die fachlichen Voraussetzungen des § 74 ASchG erfüllen. Externe Sicherheitsfachkräfte benötigen zusätzlich eine entsprechende Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung.
Einsatz je nach Betriebsgröße

Ja. Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze tragen wesentlich zur Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei. Ergonomische Aspekte fließen daher in Arbeitsplatzevaluierungen und Empfehlungen zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen ein.
Unterstützen Sie auch bei Behördenprüfungen?

Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung und Begleitung behördlicher Überprüfungen sowie bei der Kommunikation mit dem Arbeitsinspektorat und anderen zuständigen Behörden. Dabei helfen wir, erforderliche Unterlagen nachvollziehbar aufzubereiten und gesetzliche Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.
Wirtschafftlichkeit
Kosten interner Lösungen

Die Ausbildung und Beschäftigung einer internen Sicherheitsfachkraft ist mit einem erheblichen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Zunächst muss eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung absolvieren. Diese umfasst mindestens acht Wochen und mindestens 288 Unterrichtseinheiten.
Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse in den Bereichen Rechtsgrundlagen, Normen, Organisation des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes, Sicherheit von Arbeitssystemen, Ergonomie, Gefahrstoffe, Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des Arbeitnehmer:innenschutzes.
Nach Abschluss der Ausbildung entstehen dauerhaft Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten. Darüber hinaus sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich, um die Fachkunde auf dem aktuellen Stand zu halten. Hinzu kommen Aufwendungen für Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie gegebenenfalls weitere Qualifizierungsmaßnahmen.
Externe Sicherheitsfachkräfte bringen diese Qualifikation bereits mit. Unternehmen müssen daher weder in die Ausbildung noch in die laufende fachliche Weiterbildung investieren. Gleichzeitig profitieren sie von einem aktuellen Wissensstand, da externe Sicherheitsfachkräfte ihre Fachkunde regelmäßig entsprechend den gesetzlichen und fachlichen Anforderungen fortentwickeln. Insbesondere in Branchen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial kann dies einen wesentlichen Vorteil darstellen.
Kosten externer Fachkräfte

Externe Sicherheitsfachkräfte werden in der Regel auf Basis eines Dienstleistungs- oder Werkvertrags beauftragt. Da sie nur im tatsächlich erforderlichen Umfang eingesetzt werden, lassen sich die Kosten flexibel an den betrieblichen Bedarf anpassen.
Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die lediglich die gesetzlich erforderliche sicherheitstechnische Betreuung oder Unterstützung bei einzelnen Projekten benötigen, kann dies wirtschaftliche Vorteile gegenüber der Beschäftigung einer eigenen Sicherheitsfachkraft bieten. Gleichzeitig entfallen Aufwendungen für die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung, laufende Fortbildungen, Fachliteratur sowie die organisatorische Sicherstellung der fachlichen Qualifikation. Diese Verantwortung übernimmt der externe Dienstleister.
Ein weiterer Vorteil ist die hohe Flexibilität. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung kann jederzeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden – etwa bei Anlagenänderungen, Neubeschaffungen, Bauprojekten, Behördenverfahren oder vorübergehend erhöhtem Betreuungsaufwand. Unternehmen erhalten genau die Unterstützung, die sie benötigen, ohne dauerhaft personelle Ressourcen vorhalten zu müssen.
Externe Sicherheitsfachkräfte bringen zudem Erfahrungen aus unterschiedlichen Unternehmen und Branchen mit. Dieses breite Praxiswissen kann dazu beitragen, bewährte Lösungsansätze in die sicherheitstechnische Betreuung einzubringen und Unternehmen bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zu unterstützen.
Effizienz und versteckte Kosten

Externe Sicherheitsfachkräfte können zudem betriebsinterne Ressourcen entlasten. Interne Sicherheitsfachkräfte üben diese Funktion häufig zusätzlich zu ihrer eigentlichen Tätigkeit aus. Dadurch besteht das Risiko, dass Aufgaben des Arbeitnehmer:innenschutzes im Arbeitsalltag zeitlich in den Hintergrund treten.
Externe Sicherheitsfachkräfte konzentrieren sich während ihres Einsatzes ausschließlich auf die vereinbarten sicherheitstechnischen Aufgaben. Unternehmen können den Leistungsumfang bedarfsgerecht festlegen, beispielsweise für Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Unterstützung bei Behördenverfahren oder die Begleitung von Audits. Dadurch bleiben Aufwand und Kosten transparent und planbar.
Ein weiterer Vorteil besteht in der hohen Flexibilität. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung kann an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, etwa bei Anlagenänderungen, Neubeschaffungen, Projekten oder erhöhtem Betreuungsbedarf. In Phasen mit geringerem Aufwand entstehen entsprechend niedrigere Kosten.
Für Klein- und Mittelbetriebe kann dieses Modell wirtschaftliche Vorteile bieten, da keine dauerhaften Personalressourcen aufgebaut und vorgehalten werden müssen. Größere Unternehmen entscheiden sich ebenfalls häufig für externe Sicherheitsfachkräfte, insbesondere wenn spezielles Fachwissen benötigt wird oder interne Ressourcen gezielt ergänzt werden sollen. Dadurch lassen sich personelle Engpässe überbrücken und zusätzliche Expertise bedarfsgerecht einbinden.
Flexibilität externer Sicherheitsfachkräfte
Verfügbarkeit und Skalierbarkeit

Externe Sicherheitsfachkräfte ermöglichen eine bedarfsgerechte Gestaltung der sicherheitstechnischen Betreuung. Der Leistungsumfang kann – abhängig von den gesetzlichen Erfordernissen und der vertraglichen Vereinbarung – von einzelnen Beratungsstunden bis zu einer regelmäßigen Betreuung reichen.
Insbesondere in der chemischen Industrie kann dies bei Projekten wie Anlagenwartungen, Umbauten oder der Einführung neuer Verfahren von Vorteil sein, da der Betreuungsbedarf zeitweise deutlich ansteigen kann. Auch nach Ereignissen oder zur Vorbereitung behördlicher Überprüfungen kann der Betreuungsumfang bei Bedarf erweitert werden.
Im Gegensatz zu internem Personal kann die externe Betreuung häufig flexibler an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Welche Betreuungsform wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, hängt jedoch von den betrieblichen Rahmenbedingungen und dem konkreten Einsatzfall ab.
Ersatz bei Ausfall

Die Ausfallsicherheit der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der jeweiligen Organisation ab. Größere externe Anbieter verfügen häufig über mehrere Sicherheitsfachkräfte und können Ausfälle, etwa durch Urlaub oder Krankheit, oft leichter kompensieren. Auch Einzelanbieter können – beispielsweise durch Kooperationen oder Vertretungsvereinbarungen – entsprechende Lösungen vorsehen.
Bei einer ausschließlich intern besetzten Funktion kann ein längerfristiger Ausfall der bestellten Sicherheitsfachkraft zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen, um die gesetzlich erforderliche Betreuung sicherzustellen. Welche Lösung die höhere Ausfallsicherheit bietet, hängt daher von der konkreten personellen und organisatorischen Ausgestaltung ab.
Anpassung an Unternehmensbedarf

Externe Sicherheitsfachkräfte können entsprechend den Anforderungen des Unternehmens ausgewählt werden. Je nach Qualifikation und Erfahrung verfügen sie über zusätzliche Fachkenntnisse, beispielsweise im Explosionsschutz, Chemikalienrecht, der Anlagensicherheit oder im Gefahrgutrecht.
Benötigt ein Unternehmen Unterstützung in einem speziellen Fachgebiet, kann gezielt eine entsprechend qualifizierte Sicherheitsfachkraft oder – soweit erforderlich – weiterer fachlicher Beistand hinzugezogen werden. Dies ermöglicht eine bedarfsgerechte Ergänzung der sicherheitstechnischen Betreuung, ohne dass sämtliche Spezialkenntnisse dauerhaft im Unternehmen vorgehalten werden müssen.
Welche Lösung wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, hängt von der Größe, dem Gefährdungspotenzial und den konkreten Anforderungen des Unternehmens ab.
Objektive Außenperspektive

Externe Sicherheitsfachkräfte sind nicht in die betriebliche Organisation eingebunden und können dadurch häufig eine unabhängige Außenperspektive einbringen. Dies kann die objektive Beurteilung von Gefährdungen und Arbeitsbedingungen unterstützen sowie dazu beitragen, betriebsblind gewordene Abläufe oder Risiken leichter zu erkennen.
Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind Sicherheitsfachkräfte gemäß § 73 Abs. 3 ASchG weisungsfrei. Diese gesetzlich vorgesehene Unabhängigkeit gilt sowohl für interne als auch für externe Sicherheitsfachkräfte. Die betriebsunabhängige Sichtweise externer Sicherheitsfachkräfte kann dabei eine sinnvolle Ergänzung der sicherheitstechnischen Betreuung darstellen.
Anpassung an Änderungen

Verändern sich Unternehmensgröße, Organisation oder Tätigkeitsbereiche, kann auch die sicherheitstechnische Betreuung entsprechend angepasst werden. Bei externer Betreuung besteht – abhängig von der vertraglichen Gestaltung – häufig die Möglichkeit, den Betreuungsumfang oder die erforderlichen Fachkenntnisse an die geänderten Anforderungen anzupassen.
Beispielsweise können bei neuen Produktionsverfahren oder Tätigkeitsbereichen Sicherheitsfachkräfte mit entsprechender Erfahrung eingebunden werden. Bei einer internen Organisation können vergleichbare Anpassungen je nach Personalstruktur, Qualifikation und Verfügbarkeit mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Welche Betreuungsform im Einzelfall die sinnvollste ist, hängt von den betrieblichen Anforderungen sowie den organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.
Können Sie auch bei Neu- oder Umbauten unterstützen?
Ja. Bereits in der Planungsphase lassen sich viele spätere Sicherheitsrisiken vermeiden. Wir begleiten Unternehmen bei sicherheitstechnischen Fragestellungen im Zuge von Neu- und Umbauten, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Arbeitsverfahren sowie bei organisatorischen Änderungen im Betrieb.
Erfahrung und Expertise
Breiter Erfahrungsschatz

Externe Sicherheitsfachkräfte betreuen häufig Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchen. Dadurch können sie Erfahrungen aus verschiedenen betrieblichen Situationen sowie bewährte Lösungsansätze in ihre Tätigkeit einbringen.
Insbesondere bei einer Spezialisierung auf bestimmte Branchen – etwa die chemische Industrie – können sie Kenntnisse über typische Gefährdungen, technische Entwicklungen und bewährte Maßnahmen aus vergleichbaren Betrieben einfließen lassen. Dies kann Unternehmen dabei unterstützen, Risiken zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln.
Der Umfang dieses Erfahrungsschatzes hängt jedoch stets von der Qualifikation und dem Tätigkeitsfeld der jeweiligen Sicherheitsfachkraft ab.
Aktuelles Fachwissen

Sicherheitsfachkräfte sind verpflichtet, ihre Fachkenntnisse laufend auf dem aktuellen Stand zu halten. Externe Sicherheitsfachkräfte beschäftigen sich aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit kontinuierlich mit Änderungen im Arbeitnehmer:innenschutz, Chemikalienrecht sowie angrenzenden Rechtsgebieten und technischen Regelwerken.
Dadurch können Unternehmen bei der Umsetzung neuer gesetzlicher Anforderungen, technischer Entwicklungen und anerkannter sicherheitstechnischer Maßnahmen unterstützt werden. Gerade in der chemischen Industrie sind beispielsweise Änderungen im Chemikalienrecht, bei REACH, CLP, Gefahrstoffvorschriften oder umweltrechtlichen Anforderungen regelmäßig zu berücksichtigen.
Angesichts der Vielzahl einschlägiger Gesetze, Verordnungen und technischer Regelwerke kann eine qualifizierte Sicherheitsfachkraft Unternehmen bei der rechtskonformen Gestaltung des Arbeitsschutzes fachlich unterstützen und die verantwortlichen Personen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Pflichten entlasten. Die rechtliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.
Effizienz und versteckte Kosten

Externe Sicherheitsfachkräfte können Unternehmen dabei unterstützen, interne personelle Ressourcen gezielt zu entlasten. Während interne Sicherheitsfachkräfte ihre Funktion häufig zusätzlich zu anderen betrieblichen Aufgaben ausüben, konzentrieren sich externe Sicherheitsfachkräfte während ihres Einsatzes auf die vereinbarten sicherheitstechnischen Leistungen.
Der Umfang der Betreuung kann – abhängig von den gesetzlichen Anforderungen und der vertraglichen Vereinbarung – an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Dies kann insbesondere bei Projekten, Anlagenänderungen, Inbetriebnahmen oder organisatorischen Veränderungen von Vorteil sein.
Für Kleinbetriebe stehen unter bestimmten Voraussetzungen sicherheitstechnische Betreuungsangebote der AUVA zur Verfügung. Für größere oder risikoreichere Betriebe kann eine interne, externe oder kombinierte Betreuung sinnvoll sein. Welche Lösung wirtschaftlich und organisatorisch die beste ist, hängt von den betrieblichen Gegebenheiten, dem Gefährdungspotenzial und dem erforderlichen Betreuungsumfang ab.
Unabhängig von der gewählten Betreuungsform trägt eine fachkundige sicherheitstechnische Beratung dazu bei, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Präventionsmaßnahmen zu entwickeln.
Spezialisierung

Externe Sicherheitsfachkräfte verfügen je nach Ausbildung, Berufserfahrung und fachlicher Ausrichtung häufig über zusätzliche Spezialkenntnisse, beispielsweise im Explosionsschutz, der Prozesssicherheit, im Chemikalien- oder Gefahrgutrecht.
Bei komplexen Fragestellungen kann gezielt eine Sicherheitsfachkraft mit entsprechender Expertise oder – soweit erforderlich – weiterer fachlicher Beistand hinzugezogen werden. Größere Dienstleister verfügen hierfür häufig über interdisziplinäre Teams aus verschiedenen Fachrichtungen. Einzelne Spezialistinnen und Spezialisten arbeiten vielfach mit qualifizierten Kooperationspartnern zusammen.
Dadurch können Unternehmen ihre sicherheitstechnische Betreuung bedarfsgerecht um spezielles Fachwissen ergänzen, ohne sämtliche Kompetenzen dauerhaft im eigenen Unternehmen vorhalten zu müssen.
Professionalisierung und Routine

Sicherheitsfachkräfte wenden ihre Fachkenntnisse regelmäßig in unterschiedlichen betrieblichen Situationen an und verfügen dadurch über praxiserprobte Vorgehensweisen bei Betriebsbegehungen, Evaluierungen, Unterweisungen und der sicherheitstechnischen Beratung.
Diese Erfahrung kann Unternehmen dabei unterstützen, Gefährdungen systematisch zu beurteilen, Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren und den Arbeitsschutz in bestehende betriebliche Prozesse zu integrieren.
Eine strukturierte sicherheitstechnische Betreuung kann dazu beitragen, das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen zu stärken und den Arbeitsschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Akzeptanz und Schulungskompetenz

Die externe Rolle einer Sicherheitsfachkraft kann in manchen Unternehmen dazu beitragen, sicherheitstechnische Fragestellungen mit einer unabhängigen Außenperspektive zu betrachten. Da externe Sicherheitsfachkräfte nicht in betriebliche Hierarchien eingebunden sind, können sie Risiken und Verbesserungspotenziale häufig unvoreingenommen ansprechen und fachlich begründen.
Ob dies die Akzeptanz bei Beschäftigten erhöht, hängt von der Unternehmenskultur, der Kommunikation und den handelnden Personen ab. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Beschäftigten und Präventivfachkräften bleibt unabhängig von der Betreuungsform ein wesentlicher Erfolgsfaktor.
Externe Sicherheitsfachkräfte können insbesondere durch ihre Erfahrung aus unterschiedlichen Betrieben, ihre fachliche Spezialisierung und ihre unabhängige Sichtweise eine wertvolle Ergänzung der sicherheitstechnischen Betreuung darstellen – gerade in Branchen mit hohen Anforderungen, wie der chemischen Industrie.
Unterstützen Sie auch beim Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen?
Ja. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im betrieblichen Chemikalien- und Gefahrstoffmanagement. Durch unsere langjährige Erfahrung in der chemischen Industrie unterstützen wir Unternehmen unter anderem bei Sicherheitsdatenblättern, Gefahrstoffverzeichnissen, Betriebsanweisungen, CLP-Kennzeichnung, Lagerung, Unterweisungen sowie bei organisatorischen Fragestellungen rund um gefährliche Arbeitsstoffe.
Verantwortung und Haftung des Arbeitgebers
Gesamtverantwortung des Arbeitgebers

Unabhängig davon, ob die sicherheitstechnische Betreuung intern oder extern erfolgt, verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften beim Arbeitgeber. Diese Verantwortung kann durch die Bestellung einer Sicherheitsfachkraft nicht übertragen werden.
Sicherheitsfachkräfte unterstützen und beraten den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten, insbesondere bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen, der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen sowie der sicherheitstechnischen Betreuung gemäß ASchG.
Externe Sicherheitsfachkräfte können den Arbeitgeber durch ihre fachliche Beratung, die Mitwirkung bei organisatorischen Abläufen und eine strukturierte Dokumentation entlasten. Die Entscheidung über die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen sowie deren tatsächliche Durchführung obliegt jedoch dem Arbeitgeber.
Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Sicherheitsfachkraft trägt dazu bei, Arbeitsschutzmaßnahmen systematisch umzusetzen und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen.
Haftungsfragen für interne vs. externe Fachkräfte

Sicherheitsfachkräfte beraten und unterstützen den Arbeitgeber bei der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten. Für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften bleibt jedoch der Arbeitgeber verantwortlich.
Für externe Sicherheitsfachkräfte gelten unter bestimmten Voraussetzungen haftungsrechtliche Besonderheiten. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat externe Sicherheitsfachkräfte als Betriebsaufsichtsorgane im Sinne des Sozialversicherungsrechts anerkannt. Dadurch können im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen Haftungsbeschränkungen nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zur Anwendung kommen.
Der konkrete Umfang einer Haftung hängt jedoch stets von den Umständen des Einzelfalls sowie den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ab. Unabhängig davon verfügen viele externe Anbieter über eine Berufshaftpflichtversicherung, um Vermögensschäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit abzudecken.
Unabhängigkeit in der fachlichen Beurteilung

Sowohl interne als auch externe Sicherheitsfachkräfte sind bei der Anwendung ihrer Fachkunde gemäß § 73 Abs. 3 ASchG weisungsfrei. Diese gesetzlich vorgesehene Unabhängigkeit soll sicherstellen, dass sicherheitstechnische Beurteilungen ausschließlich nach fachlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Externe Sicherheitsfachkräfte sind zudem nicht in die betriebliche Organisation eingebunden. Dadurch können sie häufig eine unabhängige Außenperspektive einbringen und Risiken oder Verbesserungspotenziale unvoreingenommen beurteilen. Dies kann insbesondere bei Veränderungen im Betrieb oder bei der Bewertung komplexer Fragestellungen von Vorteil sein.
Eine offene und sachorientierte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Beschäftigten und Sicherheitsfachkraft ist unabhängig von der gewählten Betreuungsform entscheidend für eine wirksame Präventionsarbeit.
Übernahme der Funktion als verantwortlicher Beauftragter (§ 9 VStG)

Über die sicherheitstechnische Betreuung hinaus kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – auch die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG vereinbart werden. Dabei übernimmt die bestellte Person für einen klar abgegrenzten Verantwortungsbereich die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Diese Funktion ist rechtlich von der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft zu unterscheiden und stellt eine eigenständige Leistung dar. Aufgrund der damit verbundenen Verantwortung wird sie regelmäßig gesondert vereinbart und vergütet.
Externe Sicherheitsfachkräfte in Österreich
Etablierter Markt für externe Spezialisten

Seit Inkrafttreten des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) hat sich in Österreich ein etablierter Markt für externe Präventionsdienstleistungen entwickelt. Heute bieten zahlreiche Einzelunternehmen, Ingenieurbüros und spezialisierte Dienstleister sicherheitstechnische Betreuung an – von einzelnen Beratungsleistungen bis hin zu einer umfassenden Betreuung.
Auch Unternehmen der chemischen Industrie greifen – je nach Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und vorhandenen Ressourcen – auf externe Sicherheitsfachkräfte zurück. Größere Betriebe mit eigenen HSE-Abteilungen binden externe Expertinnen und Experten häufig ergänzend ein, beispielsweise für Audits, Spezialthemen, Schulungen oder unabhängige fachliche Bewertungen.
Welche Betreuungsform gewählt wird, hängt von den betrieblichen Anforderungen und der jeweiligen Organisation ab. In der Praxis haben sich sowohl interne als auch externe Modelle sowie kombinierte Betreuungskonzepte etabliert.
Einsatz in Unternehmen unterschiedlicher Größe

Kleine Unternehmen nutzen häufig externe Sicherheitsfachkräfte oder – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – die Betreuungsangebote der AUVA. Mit zunehmender Unternehmensgröße kommen sowohl interne als auch externe Betreuungsmodelle sowie Kombinationen aus beiden in Betracht.
Die Wahl der geeigneten Betreuungsform hängt insbesondere von der Unternehmensgröße, dem Gefährdungspotenzial, den vorhandenen personellen Ressourcen sowie dem erforderlichen Fachwissen ab. Externe Sicherheitsfachkräfte können dabei eine flexible Ergänzung oder Alternative zur innerbetrieblichen Organisation darstellen.
Auch größere Unternehmen mit eigenen HSE- oder Arbeitsschutzabteilungen ziehen bei Bedarf externe Fachkräfte hinzu, beispielsweise für Spezialthemen, Audits, Projektunterstützung oder zusätzliche fachliche Expertise.
Leistungsspektrum und Trends

Viele externe Anbieter ergänzen die sicherheitstechnische Betreuung durch weitere Leistungen aus angrenzenden Fachgebieten. Je nach Qualifikation und Berechtigung umfasst das Angebot beispielsweise auch die Unterstützung bei umweltrechtlichen Fragestellungen oder die Übernahme gesetzlich vorgesehener Beauftragtenfunktionen, soweit diese im jeweiligen Betrieb erforderlich sind.
Für Unternehmen kann dies den Vorteil bieten, verschiedene Fachthemen über einen zentralen Ansprechpartner oder ein koordiniertes Netzwerk von Spezialisten abzuwickeln. Insbesondere in der chemischen Industrie überschneiden sich Anforderungen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Umwelt-, Anlagen- und Gefahrstoffmanagement häufig, sodass eine abgestimmte fachliche Betreuung sinnvoll sein kann.
Chemie-Branchenfokus

Spezialisierte Beratungsunternehmen verfügen häufig über branchenspezifische Erfahrung in der chemischen Industrie und kennen die besonderen Anforderungen an den Arbeitsschutz in diesem Umfeld. Dazu gehören beispielsweise der Umgang mit Gefahrstoffen, Explosionsschutz, Prozesssicherheit sowie die Anforderungen an Betriebe mit erhöhtem Gefahrenpotenzial.
Darüber hinaus gewinnen integrierte Beratungsansätze zunehmend an Bedeutung. Dabei werden Fragestellungen des Arbeitsschutzes gemeinsam mit angrenzenden Bereichen wie Umwelt-, Gefahrstoff- oder Anlagensicherheit betrachtet. Dies kann Unternehmen dabei unterstützen, zusammenhängende gesetzliche und technische Anforderungen ganzheitlich zu berücksichtigen.
Marktsituation

PFTC ist auf die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen mit chemischen, verfahrenstechnischen und umweltrelevanten Fragestellungen spezialisiert. Durch langjährige praktische Erfahrung in der chemischen Industrie fließen neben den Anforderungen des Arbeitnehmer:innenschutzes auch Kenntnisse aus den Bereichen Verfahrenstechnik, Gefahrstoffmanagement, Explosionsschutz, Prozesssicherheit sowie Abfall- und Umweltrecht in die Beratung ein.
Viele sicherheitstechnische Fragestellungen stehen in engem Zusammenhang mit angrenzenden Rechtsgebieten. Daher werden – soweit erforderlich – auch Schnittstellen zu Gefahrstoffrecht, Abfallwirtschaft, Gefahrgut, Genehmigungsrecht oder Umweltauflagen berücksichtigt. Ziel ist eine praxisnahe, technisch fundierte und auf die betrieblichen Anforderungen abgestimmte Beratung.
Gerade in der chemischen Industrie lassen sich Arbeitsschutz, Prozesssicherheit und Umweltanforderungen häufig nicht getrennt betrachten. Eine integrierte Betrachtung dieser Themen kann dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und technische sowie organisatorische Maßnahmen aufeinander abzustimmen.

