
VOPST -
Laser- und optischer Strahlenschutz im Betrieb
In der modernen Arbeitswelt sind sowohl Laser als auch andere Quellen optischer Strahlung nicht mehr wegzudenken. Sie bergen gesundheitliche Gefahren, insbesondere für Haut und Augen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Schutz Ihrer Mitarbeitenden stehen dabei im Mittelpunkt.
Der Laser- und optische Strahlenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitnehmer:innenschutzes. Im Rahmen unserer Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft (SFK) unterstützen wir Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung über optische Strahlung (VOPST) sowie der ÖNORM S 1100-1.
Unsere zusätzliche Qualifikation als Laserschutzbeauftragter ermöglicht es, die sicherheitstechnische Betreuung um fundiertes Fachwissen im Bereich Laser- und optischer Strahlung zu ergänzen. Dadurch entstehen wertvolle Synergien bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen.
Unsere Leistungen:
Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Gefährdungen durch Laser- und optische Strahlung sowie bei der Umsetzung der erforderlichen organisatorischen, technischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen gemäß VOPST.
Laserschutzbeauftragter
Bei der Verwendung von Laseranlagen der Klassen 3R, 3B und 4 ist gemäß ÖNORM S 1100-1 die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten vorgesehen. Aufgrund unserer Qualifikation und bei vorliegen der rechtlichen Vorausetzungen übernehmen wir diese Funktion auf Wunsch oder unterstützen Ihren bereits bestellten Laserschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Schulungen und Unterweisungen
Wir führen praxisnahe Schulungen sowie gesetzlich erforderliche Unterweisungen zum sicheren Umgang mit Laser- und optischer Strahlung durch. Durch die Verbindung unserer Leistungen als Sicherheitsfachkraft mit der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter können allgemeine Unterweisungen des Arbeitnehmer:innenschutzes und fachspezifische Laserschutzunterweisungen effizient aus einer Hand geplant, durchgeführt und dokumentiert werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, wie Laserschutzbrillen, Schweißerschirmen oder geeigneter Schutzkleidung, und schulen Ihre Mitarbeitenden in deren sachgerechter Verwendung.
Warum PFTC?
Arbeitssicherheit und Laserschutz aus einer Hand
Durch die Verbindung unserer Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft mit der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter erhalten Sie einen zentralen Ansprechpartner für Arbeitssicherheit und Laser- bzw. optischen Strahlenschutz. Dadurch können Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und organisatorische Maßnahmen effizient aufeinander abgestimmt werden.
Praxisnahe Unterstützung
Unterstützung bei der Umsetzung der Anforderungen der VOPST, der ÖNORM S 1100-1 sowie weiterer einschlägiger Vorschriften im Bereich des betrieblichen Laser- und Strahlenschutzes. Langjährige Erfahrung im industriellen Umfeld sowie fundierte Fachkenntnisse im Bereich Arbeitssicherheit, technischer Strahlung und Laserschutz ermöglichen eine praxisgerechte und lösungsorientierte Unterstützung Ihres Betriebs.
Schützen Sie Ihre Mitarbeitenden und Ihr Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der praktischen Umsetzung der Anforderungen der VOPST sowie bei der Organisation eines sicheren und konformen Laser- und optischen Strahlenschutzes in Ihrem Betrieb.
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