
Rückbau gemäß ÖNORM B 3151
Fachkundige Unterstützung für einen sicheren und strukturierten Rückbau
Ein nachhaltiger Rückbau beginnt lange vor den eigentlichen Abbrucharbeiten. Als rückbaukundige Person gemäß ÖNORM B 3151 sowie damit verbunden als fachkundige Person gemäß § 27 Abs. 2 Grenzwerteverordnung für Asbest unterstützen wir Unternehmen, öffentliche Auftraggeber und Liegenschaftseigentümer bei schadstoff-, gefahrstoff- und abfallrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Bau-, Sanierungs- und Rückbauvorhaben.
Unser Schwerpunkt liegt auf der orientierenden Schad- und Störstofferkundung gemäß ÖNORM B 3151, der Erfassung und Dokumentation schadstoffrelevanter Materialien, der Erstellung von Rückbaukonzepten im Rahmen der ÖNORM B 3151 sowie der Organisation von Stoffströmen und Entsorgungswegen unter Berücksichtigung der geltenden abfallrechtlichen Anforderungen. Die ÖNORM B 3151 sieht sowohl die orientierende Schad- und Störstofferkundung als auch die Erstellung von Rückbaukonzepten ausdrücklich als Aufgaben der rückbaukundigen Person vor.
Wir verstehen Rückbau nicht als bautechnische Planung, sondern als strukturierten Prozess zur Erfassung, Trennung und Organisation schadstoff- und abfallrelevanter Materialien mit dem Ziel einer sicheren, rechtskonformen und ressourcenschonenden Durchführung.
Unsere Leistungen
Orientierende Schad- und Störstofferkundung
Als rückbaukundige Person führen wir orientierende Schad- und Störstofferkundungen entsprechend den Vorgaben der ÖNORM B 3151 durch. Dazu gehören die Recherche zur Vornutzung, die Begehung des Bauwerks, die Erfassung potenzieller Schad- und Störstoffe sowie die Dokumentation der Ergebnisse gemäß ÖNORM B 3151. Bei Verdachtsmomenten unterstützen wir bei der Veranlassung weiterführender Untersuchungen.
Ermittlung asbesthaltiger Materialien
Als fachkundige Person gemäß § 27 Abs. 2 Grenzwerteverordnung unterstützen wir bei der Ermittlung potenziell asbesthaltiger Materialien vor sowie im Zuge von Abbruch-, Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten und bei der Beurteilung des weiteren Vorgehens im Rahmen der geltenden Vorschriften.
Rückbaukonzepte gemäß ÖNORM B 3151
Wir erstellen Rückbaukonzepte im Rahmen der ÖNORM B 3151 und unterstützen bei der strukturierten Vorbereitung von Rückbauvorhaben. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Schad- und Störstoffe, Stoffströme, die Trennung der Hauptbestandteile sowie abfallrechtliche Anforderungen.
Stoffstrom- und Abfallmanagement
Wir unterstützen bei der Organisation, Dokumentation und Nachverfolgung von Stoffströmen sowie bei der Trennung und Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen unter besonderer Berücksichtigung gefährlicher Abfälle und der geltenden abfallrechtlichen Vorschriften.
Schadstoff- und Gefahrstoffmanagement
Wir unterstützen bei Fragestellungen zu schadstoffbelasteten Materialien, Gefahrstoffen sowie den damit verbundenen Anforderungen an Arbeitsschutz, Abfallmanagement und Dokumentation.
Unterstützung Ihrer internen Verantwortlichen
Wir verstehen uns nicht nur als externer Dienstleister, sondern auch als fachliche Unterstützung für Ihre internen Beauftragten und Funktionsträger. Wir unterstützen bei fachlichen Fragestellungen innerhalb unserer Tätigkeitsbereiche, bei Dokumentationen, organisatorischen Behördenkontakten sowie bei der Umsetzung gesetzlicher und betrieblicher Anforderungen. Ziel ist es, Verantwortlichkeiten transparent zu gestalten und Ihre internen Ressourcen wirkungsvoll zu unterstützen.
Dokumentation
Wir unterstützen bei der Erstellung und Pflege der im jeweiligen Rückbauvorhaben erforderlichen schadstoff- und abfallrelevanten Dokumentationen sowie bei der nachvollziehbaren Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen.
Warum wir?
Nachgewiesene Qualifikation
Rückbaukundige Person gemäß ÖNORM B 3151
Praxisorientierung
Langjährige Erfahrung in Chemie, Gefahrstoffmanagement, Abfallwirtschaft, Verfahrenstechnik und Arbeitssicherheit.
Ganzheitlicher Blick
Schadstoffe, Gefahrstoffe, Abfallrecht, Arbeitsschutz und Stoffstrommanagement werden gemeinsam betrachtet.
Verlässlichkeit
Unterstützung entsprechend den geltenden gesetzlichen Anforderungen sowie den Vorgaben der ÖNORM B 3151.
Gemeinsam für einen sicheren und nachhaltigen Rückbau
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie fachkundig und praxisnah bei schadstoff-, gefahrstoff- und abfallrelevanten Fragestellungen im Rahmen unserer Qualifikation als rückbaukundige Person gemäß ÖNORM B 3151.
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